»Unterstützung in Form von ganzheitlicher Begleitung, Therapie, Training oder Kurangeboten ist dringend notwendig.«
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Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 2 der Statuten der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger wird der Vorstand über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden.
