»Organisatorische Vereinfachung, Bündelung von Anlaufstellen und maßgeschneiderte Beratung sind unbedingt notwendig.«
Krankenversicherung
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern.Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.
Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
- Leistung
Pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 können über die versicherte Person beitragsfrei mitversichert sein.
Angehörige, die eine versicherte pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen, können beitragsfrei in der Krankenversicherung der gepflegten Person mitversichert werden.
Dies gilt auch für LebensgefährtInnen, die nicht mit dem/der Versicherten verwandt sind, aber seit mindestens 10 Monaten in einer Hausgemeinschaft leben, kein arbeitsfähiger Ehegatte im selben Haushalt lebt und die Person dem/der Versicherten unentgeltlich den Haushalt führt. Das gilt für maximal eine Person im Haushalt.
Angehörige, die eine versicherte pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen, können beitragsfrei in der Krankenversicherung der gepflegten Person mitversichert werden.
Dies gilt auch für LebensgefährtInnen, die nicht mit dem/der Versicherten verwandt sind, aber seit mindestens 10 Monaten in einer Hausgemeinschaft leben, kein arbeitsfähiger Ehegatte im selben Haushalt lebt und die Person dem/der Versicherten unentgeltlich den Haushalt führt. Das gilt für maximal eine Person im Haushalt.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 07.02.2013




