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»Organisatorische Vereinfachung, Bündelung von Anlaufstellen und maßgeschneiderte Beratung sind unbedingt notwendig.«

Krankenversicherung

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern.
Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.



Selbstversicherung in der Krankenversicherung


Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung


  • Leistung
Pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 können über die versicherte Person beitragsfrei mitversichert sein.
Angehörige, die eine versicherte pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen, können beitragsfrei in der Krankenversicherung der gepflegten Person mitversichert werden.
Dies gilt auch für LebensgefährtInnen, die nicht mit dem/der Versicherten verwandt sind, aber seit mindestens 10 Monaten in einer Hausgemeinschaft leben, kein arbeitsfähiger Ehegatte im selben Haushalt lebt und die Person dem/der Versicherten unentgeltlich den Haushalt führt. Das gilt für maximal eine Person im Haushalt.


Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 07.02.2013



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