23.03.2015
Erben für pflegende Angehörige
Das neue Erbschaftsrecht, nach 200 Jahren nun reformiert, sieht auch eine spezielle Abgeltung aus dem Nachlaß des Verstorbenen für pflegende Angehörige vor. Der Entwurf geht jetzt in die Begutachtung. Die Diskussion dazu muß auch von Vertretungen von pflegenden Angehörigen geführt werden, um ihnen Rechtssicherheit zu geben und eventuelle Nachteile zu verhindern.
Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger hat folgende Diskussionspunkte in den Interviews der Medien angeführt:
- Es ist wichtig, das Beratungsangebot für pflegende Angehörige auszubauen, in dem eine kostenlose Rechtsberatung auch hinsichtlich des Erbrechts angeboten wird.
- Im Anlassfall soll eine außergerichtliche Mediation ermöglicht werden.
- Es müssen klare Kriterien und gute Berechnungsmodelle entwickelt werden, aus denen sich dann konkrete Ansprüche ableiten.
- Sinnvoll wäre es, ein Pilotprojekt zu installieren und die neue Rechtslage nach einem bestimmten Beobachtungszeitraum zu evaluieren.
Außerdem muß eindeutig geklärt sein, ob diese ABGELTUNG steuerfrei bleibt oder versteuert werden muß. Viele Fragen sind offen und brauchen umfangreiche und sorgfältige Diskussion, um nicht zum Nachteil der Betroffenen zu werden.
Mehr dazu:
ZIB2
Ö1 Journal
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