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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

30.10.2019

Damit die Pflegegeld-Begutachtung gelingt

Damit die Pflegegeldbegutachtung gelingt

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ist es wichtig, einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Das kann entweder „formlos", auch durch die pflegenden Angehörigen, geschehen, indem man ein kurzes Schreiben „Ich beantrage für XXX Pflegegeld und ersuche um Begutachtung" oder durch das Ausfüllen des Formulars, das bei der für die/den pflegebedürftigen Menschen zuständigen Pensionsversicherungsanstalt erhältlich ist.

Das gilt auch für den Fall eines Antrags zur Erhöhung des Pflegegeldes oder zur Weitergewährung nach einem befristeten Pflegegeldbezug.

Wenn das Formular möglichst genau ausgefüllt ist, kann auch nach der Begutachtung der Ablauf rascher erfolgen.

Ein wichtiger Hinweis: auf Seite 2 finden Sie die Frage: Was ist die Hauptursache Ihrer Pflegebedürftigkeit? Hier können mehrere Gründe vorliegen, auch der Hinweis auf eine vorliegende Gedächtnisstörung/Demenz ist für die Begutachtung von Bedeutung, da häufig betroffene Menschen selbst bei der Begutachtung ungern über ihre Probleme reden.

Sie selbst als pflegende Angehörige oder Vertrauensperson haben das Recht darauf,
vom Pflegegeldbegutachter/achterin angehört zu werden.

Die Pflegegeldbegutachtung darf nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung der Begutachtungsperson erfolgen.

Sollten Probleme bei der Begutachtung auftreten, können Sie sich mit einer Beschwerde direkt an das Sozialministerium wenden.

Bei einem negativen Bescheid nach der Begutachtung (einer Ablehnung der Zuerkennung, bzw. Ablehnung einer Erhöhung) können Sie sich zur Beratung auch
an die Arbeiterkammer wenden.

Auch der KOBV (Kriegsopfer-und Behindertenverband) unterstützt dabei.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Hinweis geholfen zu haben, um die Beantragung des Pflegegeldes möglichst rasch erledigen zu können.

Hier finden Sie Links zum Antrags-Formular der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt:

Hier der Link zum Sozialministerium, Abteilung Pflegevorsorge

Hier der Link zur Arbeiterkammer, bitte wenden Sie sich an die AK in Ihrem jeweiligen Bundesland
(für Mitglieder und ehemalige Mitglieder)

Hier der Link zum KOBV