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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

16.04.2020

Verbesserung im Pflege- und Behindertenbereich

In der letzten Sitzung des Parlaments und des Bundesrates wurde das 3. Gesetz zu COVID beschlossen und geht nun in die Umsetzung.

Das 3. COVID-19 Gesetz bringt eine wichtige Verbesserung im Pflege- und Behindertenbereich:
Bezahlte Sonderbetreuungszeit bis 3 Wochen für pflegende Angehörige, wenn die 24-HB nicht mehr sichergestellt ist und für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, wenn die Persönliche Assistenz nicht mehr sichergestellt ist.
Der Arbeitgeber kann den Anspruch bei der Buchhaltungsagentur geltend machen.

* Download > Verbesserungen.pdf

* Download > Gesetz

Ergänzend dazu wurde per Schreiben vom 16. April mitgeteilt, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird, oder auf Grund freiwilliger Maßnahmen die Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu Hause erfolgt sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die Persönliche Assistenz in Folge von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist.

In Ergänzung zu diesem Schreiben teilt das Sozialministerium mit, dass sich zur Durchführung dieser Bestimmungen über eine Sonderbetreuungszeit gemäß § 18b Abs. 1 AVRAG nunmehr umfangreiche Informationen und Formulare auf der Website der Buchhaltungsagentur finden, die mit der Abwicklung betraut wurde.

Diese Informationen können unter nachstehendem Link abgerufen werden:
www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/