Sie stimmen zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Nähere Infos, siehe Datenschutz.
Facebook

Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

06.05.2020

Die wichtigsten Fakten zur Sonderbetreuungszeit

Was ist Sonderbetreuungszeit?

Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit ist Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur
COVID-19-Epidemie. Mit dieser Maßnahme soll die Betreuung
1. von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch die Eltern
2. von Menschen mit Behinderung (hier keine Altersgrenze) durch die Eltern
3. von pflegebedürftigen Personen bei Ausfall der Betreuungskraft durch die Angehörigen
4. von pflegebedürftigen Personen bei Ausfall der persönlichen Assistenz durch die Angehörigen
sichergestellt werden, wenn kein Anspruch auf eine Dienstfreistellung zur Betreuung besteht.

Hier finden Sie die nötigen Infos:
* Download > Sonderbetreuung

Beachten Sie im Besonderen die häufig gestellten Fragen.