12.01.2021
Kategorien:- Pflege
24- Stundenbetreuung
Das BMSGPK hat informiert, dass die Frist für den Kostenersatz für ausländische Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften um weitere drei Monate, somit bis zum 31. März 2021, verlängert wurde.
Die Abwicklung der Rückerstattung liegt bei den einzelnen Bundesländern und kann daher variieren.
Alle Informationen dazu:
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