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Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

14.07.2021

Kategorien:
  • Pflege

150 Community Nurses starten österreichweit im Herbst

Einstimmig beschlossen hat der Nationalrat am Dienstag, 07. Juli 2021, eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz als rechtliche Grundlage für die Förderung innovativer Projekte im Bereich der Pflege. Im Fokus steht dabei die bundesweite Etablierung von „Community-Nurses" (CHN). Das Pilotprojekt mit 150 CHN startet bereits im Herbst 2021 und wird durch die EU mit 54 Mio. Euro gefördert.

Auf das Projekt der Community-Nurses sei er besonders stolz, so Gesundheits- und Sozialminister Mückstein. Denn er habe in seiner eigenen Praxis gesehen, dass das Konzept funktioniere. Community-Nurses würden einen Beitrag zu einer niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung im Pflegebereich leisten und durch proaktive Hausbesuche auch die Gesundheitsprävention stärken.

Oft wüssten die Menschen bei einem Pflegebedarf nicht, wohin sie sich wenden können. Community-Nurses sollen eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und ihre Angehörigen in den Gemeinden sein. Dabei stehen sie als Berater*innen in keinerlei Konkurrenz zu bestehenden Betreuungsangeboten der etablierten ambulanten Pflegedienste. Das Bedürfnis vieler Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, kann durch die präventive Arbeit der Community-Nurses weitestmöglich erfüllt werden.

Die zustimmenden Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS bezeichneten die Novelle zwar als grundsätzlich gut, jedoch zu unspezifisch bzw. zu wenig weitreichend. So schlug etwa die Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) ergänzend zwei Maßnahmen vor, die sich auch ohne EU-Förderung von selbst rechnen würden und mit denen man aus ihrer Sicht längst beginnen hätte können: Ihre eingebrachten Entschließungsanträge für einen „Abrechnungskatalog" für die Primärversorgungspflege mit der Sozialversicherung sowie für „Schulgesundheitspfleger*innen (School-Nurses)" an Österreichs Schulen blieben jedoch in der Minderheit.
Quelle: PK vom 07.07.2021