01.03.2023
Kategorien:- Tipp
Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen
Unter Pflegekursen sind solche Schulungen zu verstehen, die das Wissen und die Kenntnisse in den Bereichen Pflege und Betreuung verbessern. Die Kurse können sich beispielsweise mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit dementiellen Beeinträchtigungen oder auch mit Tipps zur Körperpflege befassen. Auch für die Teilnahme an Online-Kursen können Sie den Zuschuss erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist, dass die gepflegte Person Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegegeldstufe 1 hat. Die Zuwendung beträgt bis zu 200 Euro pro Jahr
und pro pflegebedürftiger Person.
Die Einreichung erfolgt über die durchführenden Kursoganisationen.
Informationen beim Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen.
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