30.05.2024
Kategorien:- Pflege
Bundesregierung präsentiert neues Maßnahmenpaket für Pflege und Betreuung
Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche „frei nehmen“. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.
Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieher:innenkreis um Lebensgefährt:innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist die zumindest einjährig überwiegende Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 3. Bei Menschen mit einer nachweislichen demenziellen Beeinträchtigung und bei Minderjährigen ist ein Pflegegeld der Stufe 1 ausreichend.
Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.