
»Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt ständig. Neue Konzepte für Pflege und Betreuung sind notwendig.«
Befreiung von Gebühren und Entgelten
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.