Behindertenpass, Parkausweis für Behinderte, Vignette, Befreiung von der KFZ-Steuer - Ansprechstelle
Der Behindertenpass ist ein bundeseinheitliches Dokument und dient als Nachweis einer Behinderung gegenüber Versicherungen und Behörden.
Der Behindertenpass ist ein bundeseinheitliches Dokument (amtlicher Lichtbildausweis) und dient als Nachweis einer Behinderung gegenüber Versicherungen und Behörden, wie z.B. dem Finanzamt.
Behindertenpass
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Landesstellen Sozialministeriumservice
Informationen zum Behindertenpass
Broschüre
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
Link: Weitere Information über Sozialministeriumservice
Link: Landesstellen des Landesstellen Sozialministeriumservice
Link: Beantragung Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Befreiung von der Normverbrauchsabgabe
- Leistung
- Voraussetzung
- Ansprechstelle
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Finanzen
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der
Kraftfahrzeugsteuer und Gratis-Vignette
- Leistung
- Voraussetzung
- Ansprechstelle
Werden die o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann ein Ansuchen auf Befreiung des Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungs-steuer und die Gratis-Vignette in jeder für die Zulassung des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden. Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderung, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Finanzen und bei der
ASFINAG: Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024