Finanzielle Unterstützung bei Urlaub oder Verhinderung - Leistung
Pflegende Angehörige können eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten wenn sie aus wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert sind.
Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei Verhinderung pflegender Angehöriger
- Leistung
Pflegebedürftige Menschen, die sich zumindest in Pflegegeldstufe 3 befinden und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung zur Finanzierung von Ersatzpflege, wenn der/die pflegende Angehörige (Hauptpflegeperson) verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit). Gefördert werden Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest 7 Tagen, höchstens aber 4 Wochen jährlich. Bei Minderjährigen und Demenzerkrankten ist die Untergrenze 4 Tage. Die Förderhöhe richtet sich nach der Dauer der Ersatzpflege. Gefördert werden entweder professionelle (institutionelle), private Ersatzpflege oder auch Mischformen.
Nähere Informationen (auch Online-Antrag möglich)
Jährliche Höchstzuwendungen (für 4 Wochen)
volljährig ohne Demenz
PG-Stufe 1 oder 2...............keine Förderung
PG-Stufe 3...........................max. €1.200,-
PG-Stufe 4...........................max. €1.400,-
PG-Stufe 5...........................max. €1.600,-
PG-Stufe 6...........................max. €2.000,-
PG-Stufe 7...........................max. €2.200,-
mit Demenz oder minderjährig:
PG-Stufe 1 oder 2................max. €1.500,-
PG-Stufe 3...........................max. €1.500,-
PG-Stufe 4...........................max. €1.700,-
PG-Stufe 5...........................max. €1.900,-
PG-Stufe 6...........................max. €2.300,-
PG-Stufe 7...........................max. €2.500,-
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024