Krankenversicherung - Mitversicherung - Leistung
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern. Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
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Leistung
Befreiung vom monatlichen Zusatzbeitrag, der normalerweise für die Mitversicherung von Ehegatten, eingetragenen PartnerInnen, LebensgefährtInnen und haushaltsführende Angehörigen in der Krankenversicherung bezahlt werden muss.
So können pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 über die versicherte Person beitragsfrei mitversichert sein.
Auch Angehörige, die eine versicherte pflegebedürftige Person ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen, können beitragsfrei in der Krankenversicherung der gepflegten Person mitversichert werden. Das gilt für maximal eine Person im Haushalt.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024