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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Krankenversicherung - Mitversicherung - Voraussetzungen

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern. Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

 Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

- Stellen eines Antrages
- Pflege der versicherten Person durch die mitversicherte  Person:
  Die versicherte Person hat Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
  Die Pflege der versicherten Person erfolgt ohne Bezahlung
  Die Pflege der versicherten Person erfolgt unter überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft
  der mitversicherten Person
  Anspruchsberechtigte Angehörige:
  Ehemänner/Ehefrauen oder eingetragene PartnerInnen, Verwandte in gerader Linie oder bis zum    vierten Grad  der Seitenlinie verwandt bzw. verschwägert (Geschwister, Cousins),
  Wahl-, Stief- und Pflegekinder,  bzw. -eltern
  Anspruchsberechtigte LebensgefährtInnen und andere nicht verwandte Personen:
 
seit mindesten 10 Monaten im gleichen Haushalt lebend und unentgeltliche Führung
  des Haushalts, sofern kein arbeitsfähiger Ehegatte/eingetragener Partner vorhanden ist
ODER
- Die mitversicherte Person hat Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufe 3.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024