Krankenversicherung - Mitversicherung - Voraussetzungen
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern. Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
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Voraussetzungen
- Stellen eines Antrages
- Pflege der versicherten Person durch die mitversicherte Person:
Die versicherte Person hat Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
Die Pflege der versicherten Person erfolgt ohne Bezahlung
Die Pflege der versicherten Person erfolgt unter überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft
der mitversicherten Person
Anspruchsberechtigte Angehörige:
Ehemänner/Ehefrauen oder eingetragene PartnerInnen, Verwandte in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt bzw. verschwägert (Geschwister, Cousins),
Wahl-, Stief- und Pflegekinder, bzw. -eltern
Anspruchsberechtigte LebensgefährtInnen und andere nicht verwandte Personen:
seit mindesten 10 Monaten im gleichen Haushalt lebend und unentgeltliche Führung
des Haushalts, sofern kein arbeitsfähiger Ehegatte/eingetragener Partner vorhanden ist
ODER
- Die mitversicherte Person hat Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufe 3.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024