Krankenversicherung - Selbstversicherung - Leistung
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
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Leistung
Krankenversicherung mit Anspruch auf alle Sachleistungen (z.B. niedergelassene ÄrztInnen, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel). Auch die Mitversicherung von Angehörigen ohne eigene Krankenversicherung ist möglich. Kein Anspruch entsteht auf Barleistungen (Kranken- und Wochengeld).
Die Beiträge müssen selbst bezahlt werden. Im Jahr 2024 beträgt der monatliche Höchstversicherungsbeitrag € 495,58.
Bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen kann eine Herabsetzung des Beitrags beantragt werden (unter Vorlage entsprechender Nachweise, z.B. Steuerbescheid, Lohnzettel, Sparbuch, Nachweis über Unterhaltszahlungen).
Beginn des Versicherungsschutzes:
Sofort: wenn in den letzen 12 Monaten vor Versicherungsbeginn mindestens 26 Wochen eine Krankenversicherung bestanden hat
ODER
wenn unmittelbar vor der Selbstversicherung mindestens 6 Wochen eine durchgehende Krankenversicherung bestanden hat.
Nach einer Wartefrist von 6 Monaten: wenn keine der obigen Voraussetzungen besteht.
Hinweis: Innerhalb der Wartefrist von 6 Monaten müssen bereits Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden, obwohl noch kein Versicherungsschutz besteht.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024