Pensionsversicherung - Begünstigte Selbstversicherung - Voraussetzungen
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Leistung
- Voraussetzungen
Stellen eines Antrages bei Pflege eines bzw. einer nahen Angehörigen
Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 oder höher haben
Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen und die Arbeitskraft der Pflegeperson erheblich beanspruchen
Der Wohnsitz der Pflegeperson muss sich während des Zeitraums der Pflegetätigkeit im Inland befinden
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für
Zeiten der Pflege naher Angehöriger