Pensionsversicherung - Selbstversicherung - Leistung
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
- Leistung
Eltern (leibliche Eltern, Stiefeltern, Wahleltern, Pflegeeltern) sowie Großeltern können sich selbst kostenfrei versichern, wenn sie ein behindertes Kind pflegen. Die Unterstützung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Zur Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist inmmer nur eine Person berechtigt. Die Versicherung kann bis höchstens 1 Jahr rückwirkend gewährt werden.
Liegt die Pflegezeit bereits länger zurück, aber nach dem 01.01.1988, kann die Selbstversicherung auch rückwirkend für maximal 120 Monate (=10 Jahre) beantragt werden.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023