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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pflegegeld

Das Pflegegeld leistet einen Beitrag zur Abdeckung der durch die Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallenden Kosten.

Das Pflegegeld leistet einen Beitrag zur Abdeckung der durch die Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallenden Kosten.

Pflegegeld

Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalt

  • Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalt - Leistung

Generell ruht das Pflegegeld während eines Aufenthalts in einem Krankenhaus bzw. während einer Rehabilitation oder eines Kuraufenthaltes ab dem ersten Folgetag nach der Aufnahme und wird erst wieder ab dem Tag der Entlassung weiterbezahlt.

Wenn die häusliche Betreuungsperson (z. B. Angehörige/r, PersonenbetreuerIn der 24-Stunden-Betreuung) über ihre Tätigkeit sozialversichert ist oder als Begleitperson im Krankenhaus, bei einem Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt dabei sein muss, kann das Pflegegeld auf Antrag in unterschiedlicher Höhe auch während des stationären Aufenthaltes weiter bezahlt werden (siehe Voraussetzungen).
Die Fortzahlung ist mit maximal drei Monaten befristet, kann aber in besonderen Härtefällen verlängert werden.
Den stationären Aufenthalt müssen Sie binnen 4 Wochen an die Stelle, die das Pflegegeld auszahlt, melden.

Quelle: Caritas. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024