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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pflegegeld - Leistung

Das Pflegegeld leistet einen Beitrag zur Abdeckung der durch die Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallenden Kosten.

Das Pflegegeld ist ein pauschaler Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen. Das Pflegegeld wird monatlich (12x im Jahr) ausbezahlt.
Ab 01.01.2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG. Die sich daraus ergebenden Beträge sind jährlich durch Verordnung seitens des Sozialministeriums festzulegen (s. auch https://www.jusline.at/gesetz/asvg/paragraf/108f ).

Mit 1. Jänner 2023 wurde der Erschwerniszuschlag bei Vorliegen einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung - insbesondere einer demenziellen Erkrankung - auf 45 Stunden pro Monat erhöht.

Stufe 1 mehr als 65 h/Monat ........................................ 192,00 Euro
Stufe 2 mehr als 95 h/Monat .........................................354,00 Euro
Stufe 3 mehr als 120 h/Monat .......................................551,60 Euro
Stufe 4 mehr als 160 h/Monat .......................................827,10 Euro
Stufe 5 mehr als 180 h/Monat ....................................1.123,50 Euro
Stufe 6 mehr als 180 h/Monat
und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen
oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson........ 1.568,90 Euro
Stufe 7 mehr als 180 h/Monat
und keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten
- praktische Bewegungsunfähigkeit ............................ 2.061,80 Euro

Quelle: Caritas, Wissenswertes für pflegende Angehörige, Stand: 10.02.2024

Um auch selbst eine Einschätzungsmöglichkeit für die Pflegestufe zu haben, steht ein anonymer Fragebogen zur Verfügung, der bei der Einschätzung hilft.

Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalt