Pflegekarenzgeld - Ansprechstellen
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
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Ansprechstellen:
Sozialministeriumservice Tel. 05 99 88 (zum Ortstarif aus ganz Ös-terreich).
Kontaktstellen in den Bundesländern
Weitere Informationen
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023