Pflegekarenzgeld - Ansprechstellen
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
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Ansprechstellen:
Sozialministeriumservice Tel. 05 99 88 (zum Ortstarif aus ganz Österreich).
Kontaktstellen in den Bundesländern
Anträge auf Gewährung des Pflegekarenzgeldes sind grundsätzlich beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, einzubringen.
Andere Behörden, Sozialversicherungsträger Gemeindeämter etc. sind
verpflichtet, die bei ihnen einlangenden Anträge unverzüglich an das Sozialministeriumservice weiterzuleiten. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.
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Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark
Für telefonische/schriftliche Anfragen: Babenbergerstraße 35, 8020 Graz,
Tel: (0316) 70 90 (Mo - Do: 8.00 - 15.30 Uhr und Fr: 8.00 - 14.30 Uhr),
E-Mail: post.steiermark@sozialministeriumservice.at
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022