Pflegekarenzgeld - Voraussetzungen
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht seit 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
-
Möglichkeiten
-
Voraussetzungen:
• Aufrechtes Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2022: € 485,85) ODER Bezug von
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
• Nachweis einer Pflegekarenz, bzw. Pflegeteilzeit
ODER
Nachweis der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz (FHK)
• Bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe: Abmeldung vom Bezug
• Stellen eines Antrages auf Pflegekarenzgeld beim
Sozialministeriumservice des Landes Steiermark
Kinderzuschlag:
• Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder
• Die Person, die Pflegekarenzgeld bezieht, trägt wesentlich zum Unterhalt des Kindes/der Kinder bei.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022