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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Steuerliche Absetzbarkeit - Voraussetzungen

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater bzw. ihrer Steuerberaterin über die konkreten Möglichkeiten Ihrer Situation.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024