Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung - Leistung
Zuschuss für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"
Zuschuss für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"
Leistung
Menschen, die auf Grund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z.B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" wenden.
Ziel des Unterstützungsfonds ist es, vor allem jenen Menschen Hilfe zu leisten, die noch nicht berufstätig sind (Kinder), nicht mehr im Erwerbsleben stehen (Pensionisten) oder sich aufgrund der Schwere der Behinderung nie ins Erwerbsleben integrieren konnten. Die Förderung ist nur dann zulässig, wenn die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Fondsmittel gewährleistet sind.
Die Zuschusshöhe ist vom Familieneinkommen abhängig. Die maximale Förderhöhe beträgt
€ 6.000,00. Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024