PatientInnen- und Pflegeanwaltschaften
Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs sind in jedem Bundesland PatientInnen- und Pflegeanwaltschaften bzw. Ombudsstellen eingerichtet.
Zu deren Aufgaben zählen vor allem:
- die Behandlung von Beschwerden von Personen oder deren Angehörigen
- die Aufklärung von Mängeln oder Missständen insbesondere im Rahmen der Unterbringung, der Versorgung, der Betreuung sowie der Heilbehandlung von PatientInnen
- die Erteilung von Auskünften
Patienten- und Pflegeanwaltschaften in den Bundesländern
- Burgenland: Patienten- und Behindertenanwaltschaft
- Kärnten: Die Patientenanwaltschaft
- Kärnten: Die Pflegeanwaltschaft
- Oberösterreich: Patienten- und Pflegevertretung
- Niederösterreich: Patienten- und Pflegeanwaltschaft
- Salzburg: Patientenvertretung
- Steiermark: PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
- Tirol: Patientenvertretung
- Tirol: Landesvolksanwaltschaft
- Vorarlberg: Patientenanwaltschaft
- Vorarlberg: Landesvolksanwaltschaft
- Wien: Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft prüft die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung.
Alle Menschen können sich bei Problemen mit inländischen Behörden an die Volksanwaltschaft wenden - sie müssen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder volljährig sein.
Hier geht es zur Volksanwaltschaft.