Sie stimmen zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Nähere Infos, siehe Datenschutz.
Facebook

Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Familienhospizkarenz - Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes - Leistung

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.

Allgemeines

Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes

  • Leistung

Das Pflegegeld kann auf Antrag nicht an die pflegebedürftige Person, sondern an die Person ausgezahlt werden, die eine Familienhospizkarenz bei gänzlichem Entfall des Einkommens in Anspruch genommen hat.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens