Familienhospizkarenz - Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes - Voraussetzungen
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes
- Leistung
- Voraussetzungen
- Antragstellung durch die pflegebedürftige Person
- Inanspruchnahme einer FHK unter gänzlichem Entfall des Einkommens
- Die pflegebedürftige Person ist nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung
(Wohn- oder Pflegeheim) untergebracht
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024