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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Familienhospizkarenz - Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes - Voraussetzungen

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.

Allgemeines

Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes

- Antragstellung durch die pflegebedürftige Person
- Inanspruchnahme einer FHK unter gänzlichem Entfall des Einkommens
- Die pflegebedürftige Person ist nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung
  (Wohn- oder Pflegeheim) untergebracht

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Ansprechstelle

Siehe auch

Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens