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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Familienhospizkarenz - Voraussetzungen

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

- Schriftliche Mitteilung über die Inanspruchnahme an den Arbeitgeber, die folgende Angaben enthält:

  Beabsichtigte Maßnahme (Herabsetzung der Arbeitszeit, Änderung der Lage der Arbeitszeit
  oder Karenz) 

  Glaubhaftmachung des Grundes für die Familienhospizkarenz 

  Glaubhaftmachung des Verwandtschaftsverhältnisses

- Die Bekanntgabe hat spätestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Antritt der
  Familienhospizkarenz zu erfolgen. 

- Die Dauer wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausverhandelt.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes

Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens