Familienhospizkarenz - Voraussetzungen
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
- Leistung
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Voraussetzungen
- Schriftliche Mitteilung über die Inanspruchnahme an den Arbeitgeber, die folgende Angaben enthält:
Beabsichtigte Maßnahme (Herabsetzung der Arbeitszeit, Änderung der Lage der Arbeitszeit
oder Karenz)
Glaubhaftmachung des Grundes für die Familienhospizkarenz
Glaubhaftmachung des Verwandtschaftsverhältnisses
- Die Bekanntgabe hat spätestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Antritt der
Familienhospizkarenz zu erfolgen.
- Die Dauer wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausverhandelt.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Härteausgleich
Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes
Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld
Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens