Familienhospizkarenz - Härteausgleich - Ansprechstelle
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Familienservice: 0800 240 262 (gebührenfrei von Montag bis Freitag zwischen
9:00 Uhr und 16:00 Uhr)
Link: Weitere Informationen zu Familienhospizkarenz-Zuschuss - Bundeskanzleramt
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024