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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Pflegende Angehörige umarmt pflegebedürftiger Person, beide lachen.

Familienhospizkarenz - Härteausgleich - Voraussetzungen

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.

Härteausgleich

- Stellen eines Antrages
- Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz unter gänzlichem Entfall des Einkommens
- Nachweis einer aufrechten Familienhospizkarenz

- Zuschuss-Höhe: Das gewichtete Monatseinkommen des Haushaltes (ausgenommen
  Familienbeihilfe,  Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld) darf unter
  Berücksichtigung des gewährten Pflegekarenzgeldes den Betrag von € 850,00
 (Beispiel für eine alleinstehende Person) nicht überschreiten.  Einzubeziehen sind allerdings
  Alimentationszahlungen, Pensionsbezüge, Sozialhilfe und ähnliche Transferleistungen.

  Der o.g. Wert erhöht sich (vgl. obiges Beispiel für eine alleinstehende Person), wenn weitere
  Familienmitglieder im Haushalt leben.

  Auskünfte, ob man diese Voraussetzung erfüllt, kann man
  beim Bundesministerium für Familien und Jugend erhalten bzw.
  Beispiele für Einkommensobergrenzen sowie
  Familienhospizrechner

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand:06.02.2023

Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes

Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens