Familienhospizkarenz - Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld - Leistung
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes
Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld
- Leistung
Bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz kann bei einem laufenden Verfahren auf Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld ein pauschalierter Vorschuss in der Höhe von Pflegegeldstufe 3 oder 4 ausbezahlt werden.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024