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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Voraussetzungen

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die bisherige Sachwalterschaft

Gerichtliche Erwachsenenvertetung

• Zuständig ist das Gericht. Die Erwachsenenvertretung wird vom Gericht mit einer schriftlichen
  Endentscheidung (Beschluss) bestellt. Die Voraussetzungen werden in einem gerichtlichen
  Verfahren geklärt, das aus mehreren Schritten besteht
  (Ausführliche Darstellung siehe Link zur Broschüre  Erwachsenenschutzrecht).
• Die Vertretungsbefugnis beginnt ab Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses
• Jährlich sind für das Gericht ein Lebenssituationsbericht und die Darstellung
  des Vermögensstandes erforderlich.
• Wirkungsdauer endet mit Erledigung der Aufgabe ODER
  nach 3 Jahren ODER
  durch Tod der vertretenen Person oder des Vertreters/der Vertreterin ODER
  durch gerichtliche Entscheidung

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024