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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Verbindliche Patientenverfügung - Voraussetzungen

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person (im Patientenverfügungsgesetz „Patient" genannt) bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen und in der Patientenverfügung schriftlich festlegen kann.

Verbindliche Patientenverfügung

 - Konkrete Beschreibung der abgelehnten medizinischen Behandlung sowie verbindliche und
   bestätigte ärztliche Aufklärung (mit Datum, Name, Anschrift, Unterschrift des Arztes
   oder der Ärztin)

 - Belehrung, Aufklärung und Bestätigung über die rechtliche Situation(mit Datum, Name, Anschrift,
   Unterschrift) durch rechtskundige Mitarbeiter/innen der Patientenvertretungen ODER
   Vertreter/innen rechtsberatender Berufe (Notariate, Rechtsanwaltskanzleien) sowie– falls es
   die jeweiligen Möglichkeiten zulassen –vor rechtskundigen Mitarbeiter/innen eines
   Erwachsenenschutzvereins.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024