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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pflegeteilzeit - Möglichkeiten

Die Pflegeteilzeit ermöglicht die Herabsetzung der Arbeitszeit für Pflegezwecke

  • Möglichkeiten

Um eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten, besteht für Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit von 1 bis maximal 3 Monaten. Seit 2020 besteht bei Erfüllung der untenstehenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf 2 Wochen Pflegekarenz/-teilzeit. Sollte innerhalb dieser 2 Wochen keine Einigung auf Verlängerung mit dem Arbeitgeber geben, so besteht wieder Rechtsanspruch auf weitere 2 Wochen. Darüber hinaus besteht Rechtsanspruch nur, wenn dieser im Kollektivvertrag definiert ist. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation (= Erhöhung der PG-Stufe) ist eine erneute Vereinbarung der Pflegekarenz/-teilzeit im selben Jahr zulässig.

Möglich sind hier zwei Varianten:

- Pflegekarenz gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes
- Pflegeteilzeit gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes

Für die Dauer der Pflegekarenz besteht Anspruch auf:
- Pflegekarenzgeld
- Übernahme von Pensions- und Krankenversicherungsbeträgen

Sonstige Ansprüche im Rahmen der Pflegekarenz:
- Zeiten der Pflegekarenz zählen als Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung
- Übernahme der Beitragszahlungen für den Abfertigungsanspruch („Abfertigung neu")
  für die Dauer der Pflegekarenz

Rückkehrrecht zur ursprünglichen Normalarbeitszeit nach Ablauf der Pflegekarenz ODER frühestens 2 Wochen nach Wegfall der Notwendigkeit (z.B. Aufnahme in ein Pflegeheim, Tod)
Motivkündigungsschutz aufgrund der Inanspruchnahme einer Pflegekarenz

Während der Pflegekarenz werden folgende Leistungen nicht gewährt:

Förderung einer 24-Stunden-Betreuung
- Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
 (Kosten einer Ersatzpflege)
- Krankengeld

Besonderheiten der Pflegeteilzeit:
- Die reduzierte Arbeitszeit darf nicht unter 10 Wochenstunden liegen.
- Das Arbeitsentgelt reduziert sich aliquot dem Anteil der verminderten Arbeitszeit.
Für die Dauer der Pflegeteilzeit besteht Anspruch auf:
- Pflegekarenzgeld anteilig zum Ausmaß der reduzierten Arbeitsstunden
  (siehe Pflegekarenzgeld)

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024