Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen des Vertrauens für bestimmte Lebensbereiche zu stellvertretenden Rechthandlungen bevollmächtigen, für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist.
Ab dem 01. Juli 2018 gibt es den Unterschied zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Vorsorgevollmacht nicht mehr. Pflicht wird die Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.