Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at

Neuigkeiten der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wir freuen uns, über Neues aus dem Bereich Pflege und Betreuung und über Aktivitäten der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger zu berichten.

Kostenlose Ausbildung für pflegende Angehörige

Das Österreichische Rote Kreuz führt ein Projekt zu einer neuen Trainerausbildung durch. In dieses Training sollen auch pflegende Angehörige auf Grund ihrer Erfahrung eingebunden werden.

Hier die Infos dazu:

KOSTENLOSE TRAINERAUSBILDUNG FÜR KURSE/SCHULUNGEN/ANLEITUNGEN/BERATUNGEN VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN

Im Rahmen eines EU-Projektes wird eine neue Trainerausbildung zur Durchführung von Schulungen, Anleitungen und Beratungen von pflegenden Angehörigen erprobt. Zwei Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege besuchen in der ersten Februarwoche eine Weiterbildung für die Ausbildung von TrainerInnen in Ankara. Diese beiden Trainerinnen werden nun am 13. und 14. März 2019 eine kostenlose Ausbildung für interessierte aktuelle oder zukünftige TrainerInnen von Angehörigenkursen anbieten. 
Im Sinne eines peer-Ansatzes ist angedacht, Personen mit Selbsterfahrung im Pflegebereich mit einzubinden, auch wenn sie keine pflegerische Ausbildung haben. Hier wird es dann weniger um pflegerischen Tätigkeiten an sich gehen, sondern um Information über Unterstützungsmöglichkeiten und psychosoziale Beratung/Unterstützung.

Der Kurs findet in der Rienößlgasse 3/Tür 2, 1040 Wien, Seminarraum 1 (wenige Gehminuten von der U1 Station Taubstummengasse und der Wiedner Hauptstraße) statt.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Frau Silke Stenech, 
E-Mail: silke.stenech@roteskreuz.at
(bis 25. Februar 2019).

Patientenverfügung (Änderungen durch Novelle 2018)

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person (im Patientenverfügungsgesetz „Patient" genannt) bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen und in der Patientenverfügung schriftlich festlegen kann.

Sie wird wirksam, wenn die Person zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann.

Eine Patientenverfügung kann nur durch die Person selbst, nicht aber durch Vorsorgebevollmächtigte, gesetzliche Erwachsenenvertreter/innen oder Angehörige errichtet werden. Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Person sind hierfür Voraussetzung.

Das Patientenverfügungsgesetz (in Kraft seit Juni 2006) ändert nichts an den strafrechtlichen Verboten einer Mitwirkung am Suizid und der Tötung auf Verlangen. Die sogenannte „aktive Sterbehilfe" bleibt verboten.
Ebenso lässt das Gesetz die medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der Zeitaufwand für die Suche nach einer Patientenverfügung das Leben oder die Gesundheit von Patienten ernstlich gefährdet.

 

Wichtige und vorab interessante Neuerungen:

  • Die Unterscheidung zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung gibt es nicht mehr. Es gibt verbindliche Patientenverfügungen und andere Patientenverfügungen.
  • Jede vorliegende Patientenverfügung ist der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen.
  • Für eine Patientenverfügung, die verbindlich werden soll, bestehen zwingende formale Erfordernisse
    (s. verbindliche Patientenverfügung, Voraussetzungen). Die Geltungsdauer beträgt dann acht Jahre ab Errichtung, sofern der Patient keine kürzere Frist bestimmt hat.
  • Voraussetzungen, Umfang, Wirkungen, Änderung und die Beendigung einer Patientenverfügung richten sich für Behandlungen in Österreich nach österreichischem Recht.
  • Ausländische Patientenverfügungen werden nach Maßgabe der österreichischen Rechtslage als Willensäußerung bei der Beurteilung medizinischer Behandlungen zu Grunde gelegt.
  • Im Patientenverfügungsgesetz ist keine Verpflichtung enthalten, Patientenverfügungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, zu übersetzen. Sie sind allenfalls Behandlungsentscheidungen zu Grunde zu legen, sofern sich daraus ein Patientenwille erschließen lässt (z.B. ein sog. DNR-Vermerk
    (do not resuscitate), ein Verzicht auf kardiopulmonale Wiederbelebung).
  • Für die Erneuerung/Verlängerung einer Patientenverfügung nach 8 Jahren ist nur noch eine ärztliche Aufklärung erforderlich.
  • Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.

Masterplan Pflege

Der Ministerrat hat im Dezember 2019 den Masterplan Pflege beschlossen.
Damit ist der Startschuss für eine nachhaltige Gestaltung und Reform des Pflegebereichs gefallen.

Im Jänner 2019 haben erste Gespräche unter Einbindung der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger stattgefunden. Einer der Schwerpunkte wird die Pflege zu Hause sein - die Interessengemeinschaft wird hier die Anliegen und Wünsche der pflegenden Angehörigen einbringen.

Detaillierte Information dazu finden Sie hier:
* Download > Masterplan-Pflege.pdf

Belastungsempfinden und Lebensqualität pflegender Angehöriger

Die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz führen eine Studie zum Thema Belastungsempfinden und Lebensqualität pflegender Angehöriger durch und suchen noch pflegende Angehörige für dieses Projekt. Die TeilnehmerInnen sollen an keinem einschlägigen Kurs teilgenommen haben.

Die StudienteilnehmerInnen erhalten als Entschädigung für das Ausfüllen von 2 Fragebögen, die postalisch übermittelt werden, eine Kursbroschüre eines Kurses Ihrer Wahl (Demenz, Körperpflege, Bewegen und Positionieren oder Sturzprävention) und ein Schulungsvideo.
Die Studie ist deshalb sehr wichtig, weil damit überprüft werden soll, ob sich die Selbstwirksamkeit in der Pflege und Betreuung durch das Schulungsangebot der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz verbessern kann.

Näheres dazu und Anmeldung:
* Download > Infoschreiben.pdf
* Download > Kursangebote

Save the date

Am 14. Mai 2019 findet unsere heurige Jahreskonferenz statt.

„Wenn wir uns was wünschen könnten..." Was pflegende Angehörige wirklich brauchen:
Die heurige Jahreskonferenz geht der Frage nach, wie soziale Dienstleistungen und psychosoziale Unterstützung idealerweise organisiert werden sollten, wie Beruf und Pflege vereinbart werden kann, wie Dienste und Anlaufstellen optimal koordiniert werden können.

Die Einladung mit allen Dtails erhalten Sie zeitgerecht - wir freuen uns, Sie bei der Veranstaltung zu begrüßen!

Veranstaltungen

Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, bei denen sich die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger präsentierte bzw. präsentieren wird:

* Download > Präsenz bei Veranstaltungen.pdf