
»Meine Frau und ich, wir sind immer allein. Freunde kommen nicht gerne, denn wer sieht schon gern Kranke? Mir fehlt die Gesellschaft anderer Menschen.«
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Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 2 der Statuten der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger wird der Vorstand über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden.