30.03.2022
Kategorien:- Corona
Neue Teststrategie ab 1. April 2022
Die Bundesregierung ändert mit 1. April die Teststrategie.
COVID-19-ScreeningVerordnung:
Die seit 1.4.22 geltende Teststrategie sieht vor, dass der Bevölkerung generell nur noch 5 PCR Tests uns 5 AG Tests pro Monet zustehen.
Darüber hinaus können die Länder aber in besonders heiklen Einrichtungen bzw. für einzelne Berufsgruppen zusätzliche Screening Programme durchführen. In der Verordnung (siehe unten) werden u.a. folgende Bereiche bzw. Maßnahmen genannt (Zit.):
• Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Alten- und
Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im
Behindertenbereich sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
• Besucher, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von
Krankenanstalten und Kuranstalten
• Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
• Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit
Behinderung,
• Mitarbeiter von Rettungsdiensten
• Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der
Wohnungslosenhilfe
Hier finden Sie alle einschlägigen Informationen:
* Download > Teststrategie
* Download > Verordnung