Pflegekarenzgeld - Siehe auch
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht ab 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht ab 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.