
»Jahrelange Pflege bedeutet jahrelange Erfahrung, die wir wertschätzen müssen!«
Steuerlich Absetzbarkeit
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.