Förderung der bis zu 24-Stunden-Betreuung - Leistung
Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung lt. §21b BPGG
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Leistung
Der Einsatz von Betreuungskräften in der häuslichen bis zu 24Stunden-Betreuung wird mit folgenden Beträgen gefördert:
Unselbstständige Betreuungskräfte (Anstellungsverhältnis):
Zwei BetreuerInnen: € 1.100,-pro Monat (12x im Jahr)
Ein/e BetreuerIn: € 550,-pro Monat (12x im Jahr)
Selbstständige PersonenbetreuerInnen (Werkvertrag):
Zwei PersonenbetreuerInnen: € 550,-pro Monat (12x im Jahr)
Ein/e PersonenbetreuerIn: € 275,-pro Monat (12x im Jahr)
Der Zuschuss wird unabhängig vom Vermögen gewährt. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022