Förderung der bis zu 24-Stunden-Betreuung - Leistung
Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung lt. §21b BPGG
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Leistung
Seit 01.09.2023 gelten im Bereich der 24-Stunden-Betreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte.
Unselbstständige Betreuungskräfte (Anstellungsverhältnis):
- zwei Betreuungskräfte: mtl. Förderung € 1.600,-
- eine Betreuungskraft: mtl. Förderung € 800,-
Selbstständige Betreuungskräfte (Werkvertrag):
- zwei Betreuungskräfte: mtl. Förderbetrag € 800,-
- eine Betreuungskraft: mtl. Förderbetrag € 400,-
Der Zuschuss wird unabhängig vom Vermögen gewährt. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die aktuellen Werte ab September 2023 sind folgenden Links zu entnehmen.
Neu seit 1.9.2023: „28-Tage Regelung":
Betreut eine selbstständige Betreuungskraft für mind. 28 Tage am Stück beträgt der Förderbetrag € 800/Monat
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024