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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Förderung der bis zu 24-Stunden-Betreuung - Leistung

Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.

Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen und weiterhin im eigenen Zuhause leben, können eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beantragen.

Förderung der 24-Stunden-Betreuung lt. §21b BPGG

  • Leistung

Seit 01.09.2023 gelten im Bereich der 24-Stunden-Betreuung folgende Richtlinien im Sinne der Förderbeträge der Betreuungskräfte.
Unselbstständige Betreuungskräfte (Anstellungsverhältnis):
- zwei Betreuungskräfte: mtl. Förderung € 1.600,-
- eine Betreuungskraft:    mtl. Förderung €    800,-
Selbstständige Betreuungskräfte (Werkvertrag):
- zwei Betreuungskräfte: mtl. Förderbetrag € 800,-
- eine Betreuungskraft:    mtl. Förderbetrag € 400,-

Der Zuschuss wird unabhängig vom Vermögen gewährt. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die aktuellen Werte ab September 2023 sind folgenden Links zu entnehmen.

Neu seit 1.9.2023: „28-Tage Regelung":
Betreut eine selbstständige Betreuungskraft für mind. 28 Tage am Stück beträgt der Förderbetrag € 800/Monat

 

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024