Pensionsversicherung - Begünstigte Weiterversicherung - Leistung
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Leistung
Kostenlose Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, wenn aufgrund der Pflege eines Angehörigen eine Pflichtversicherung beendet wurde oder die Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes geendet hat. Die monatliche Beitragsgrundlage wird aus den Beitragsgrundlagen aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung ermittelt.
Der Bund übernimmt unbefristet alle Pensionsbeiträge für die weiterversicherte Person. Dieser entstehen keine Kosten. Diese Leistung kann pro Pflegesituation nur von einer Person genutzt werden. Sie bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht.
Die Weiterversicherung kann bis zu 12 Monaten rückwirkend in Anspruch genommen werden.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023