Pensionsversicherung - Begünstigte Weiterversicherung - Voraussetzungen
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der
Pflege eines behinderten Kindes
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für
Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Leistung
- Voraussetzung
- Stellen eines Antrages innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der vorhergegangenen
Pflichtversicherung bzw. Selbstversicherung
Vorversicherungszeiten:
24 Monate vor Antragsstellung
mindestens 12 Versicherungsmonate ODER
In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Versicherungsmonate pro Jahr ODER
60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung
- Pflege eines bzw. einer nahen Angehörigen
- die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 oder höher haben
- Pflege in häuslicher Umgebung
- die Arbeitskraft der Pflegeperson wird zur Gänze für die Betreuung beansprucht.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023