Familienhospizkarenz - Härteausgleich - Leistung
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Härteausgleich
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Leistung
Der Familienhospizkarenz-Zuschuss im Rahmen des FHK-Härteausgleichs ermöglicht Geldzuwendungen bei finanziellen Notlagen, die durch den Ausfall des Einkommens während der FHK entstehen können. Die monatliche Zuwendung ist mit der Höhe des aufgrund der FHK weggefallenen Einkommens begrenzt.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch genommen wird.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024